Dichtheitsprüfung allgemein
Zustands und Funktionsprüfung
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser SüwVO Abw
Auf der Grundlage des § 61 Abs. 2 LWG NRW ist am 17.10.2013 eine neue Landes‐Rechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen verabschiedet worden.
Damit ist der § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen) weggefallen.
Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw, die im Gesetz- und Ordnungsblatt (GV.NRW. 33/2013) am 08.11.2013 verkündet wurde, ist am 09.11.2013 in Kraft getreten.
Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden.
Die Prüfverfahren